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   BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82   

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BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82 (https://dejure.org/1984,4560)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 9 C 68.82 (https://dejure.org/1984,4560)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 9 C 68.82 (https://dejure.org/1984,4560)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung politischen Asyls - Politische Verfolgung im Libanon

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Mit seiner vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts: Die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs stehe im Gegensatz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 -, in dem ausgeführt sei, daß einer Wehrdienstregelung, wie sie bei einer palästinensischen Organisation bestehe, eine Verfolgungstendenz innewohnen könne.

    Es ist also entscheidend, ob aus dessen Sicht die Verfolgungsmaßnahme darauf abzielen soll, in der Person des Asylsuchenden einen - wirklichen oder vermeintlichen - politischen Gegner oder Inhaber einer bestimmten weltanschaulichen Gesinnung zu treffen (vgl. Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82; vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] sowie vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).

    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. auch der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Diese Grundsätze gelten nach der durch Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 9 C 981.81 bestätigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für eine zwangsweise Inpflichtnahme von Personen durch in ihrem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen und damit im Zusammenhang stehenden Bestrafungen.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltene Einschränkungen dieses Grundsatzes betreffen - wie im Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 9 C 981.81 näher ausgeführt ist - besonders liegende Fallgestaltungen und können auf den vorliegenden Rechtsstreit insbesondere aus dem Grunde nicht übertragen werden, weil völlig offen ist, welche Auswirkungen sich aus den von der Revision vorgetragenen Veränderungen der allgemeinen Verhältnisse im Libanon für das Asylbegehren des Klägers ergeben.

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel können somit grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 74 [BVerwG 03.06.1977 - IV C 37/75]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Es ist also entscheidend, ob aus dessen Sicht die Verfolgungsmaßnahme darauf abzielen soll, in der Person des Asylsuchenden einen - wirklichen oder vermeintlichen - politischen Gegner oder Inhaber einer bestimmten weltanschaulichen Gesinnung zu treffen (vgl. Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82; vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] sowie vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Es ist also entscheidend, ob aus dessen Sicht die Verfolgungsmaßnahme darauf abzielen soll, in der Person des Asylsuchenden einen - wirklichen oder vermeintlichen - politischen Gegner oder Inhaber einer bestimmten weltanschaulichen Gesinnung zu treffen (vgl. Urteile vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82; vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] sowie vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. auch der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. auch der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. auch der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80

    Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 68.82
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. auch der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).
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